Immobilien zu erben kann Segen und Fluch zugleich sein: Einerseits bedeutet die Erbschaft zusätzliches Kapital, andererseits kann die Unterhaltung des Objekts aufwendig sein – sowohl in körperlicher als auch finanzieller Hinsicht. Bei Erbengemeinschaft sind Unstimmigkeiten zudem fast vorprogrammiert. Wer darf darin wohnen? Wie wird der Nutzen bemessen? Wer kümmert sich um das Objekt? Wie soll der Aufwand fair verteilt werden?
Mit RÖTHIG & RÖTHIG setzen Sie auf den richtigen Partner. Thomas Röthig arbeitete über 20 Jahre erfolgreich als Erbrechtsanwalt. Er kennt alle Herausforderungen, welche die Erbengemeinschaften haben.
Oft – nicht immer – ist die beste Lösung für Erben der Immobilienverkauf. Mit RÖTHIG & RÖTHIG erzielen Sie den höchstmöglichen Gewinn aus dem Verkauf Ihren geerbten Objekts. Wir betreuen Erben und Erbengemeinschaften bei allen Angelegenheiten rund um den Verkauf. Sei es die Bewertung des Objekts, die Beratung bei notwendigen und kostengünstigen Maßnahmen um die Immobilie ins richtige Licht zu rücken, die komplette Vermarktung, die Durchführung von Besichtigungen mit potenziellen Käufern, der Überprüfung aller Formalitäten, die Vorbereitung des Kaufvertrages und die Übergabe der Immobilie an den Erwerber nach Kaufpreiszahlung. Haben wir Ihre Neugier geweckt? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.