Über Uns

Zuverlässige Partner in Sachen Immobilien
RÖTHIG & RÖTHIG agiert ganz in Ihrem Interesse

Persönlicher Einsatz und maximales Engagement mit höchstem Qualitätsanspruch sind für uns deshalb selbstverständlich. Sie schenken uns Ihr Vertrauen. Dafür holen wir das Beste für Sie heraus. Um dies zu erreichen, setzen wir alle Möglichkeiten in Bewegung – vom fachlichen Know-how bis hin zu unserem umfangreichen Angebotskatalog, sowie unserer umfassenden Kundenkartei von über 32.000 möglichen Interessenten.

Wir vertreten zahlreiche Kunden in München und Umgebung, stets mit Fokus auf einen erstklassigen Service. Wir betreuen Sie zuverlässig und kompetent in allen Fragen rund um den Immobilienkauf und -verkauf. Dabei profitieren Sie unter anderem von dem umfassenden Netzwerk, mit dem wir eng verknüpft sind. Unserem Team ist vor allem eins wichtig: Ihre geschäftlichen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. 

Gleich mit welchem Partner wir vor Ort zusammen arbeiten, Sie haben immer nur einen Ansprechpartner - RÖTHIG & RÖTHIG.

Lassen Sie sich von uns beraten! Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 
 
 

Unsere Qualitätsgarantie: Der Ehrenkodex

 
 

Warum jeder von uns nach höchsten Standards handelt

Der RÖTHIG & RÖTHIG Ehrenkodex wurde erstellt um die ethische Führung des Büros zu sichern, gleichzeitig aber auch um das Vertrauen zwischen dem Kunden und Makler zu festigen. Alle Mitarbeiter von RÖTHIG & RÖTHIG haben sich dazu verpflichtet, den hier genannten Bestimmungen zu folgen und auch den Geist des Kodex einzuhalten.

Artikel 1

 
 

Alle RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter haben sich über alle das Immobiliengeschäft in ihrer Um-gebung betreffende Angelegenheiten zu informieren.

Artikel 2

 
 

Alle RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter müssen den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen folgen, sowie mit Sitten, Gepflogenheiten und Normen vertraut sein.

Artikel 3

 
 

Alle RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter sind dazu verpflichtet sich regelmäßig durch Schulungen bzw. Informationsveranstaltungen weiterzubilden, die deren Kompetenzen hinsichtlich Technologie, Hilfsmitteln, Fähigkeiten und Ähnlichem fördern.

Artikel 4

 
 

Alle RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter haben die Interessen ihrer Kunden zu schützen, gleichzeitig darf jedoch keine Partei zu Unrecht benachteiligt werden.

Artikel 5

 
 

Kein RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter darf Verkäufer, Käufer noch sonstige in einem Geschäftsvorgang involvierte Partei täuschen.

Artikel 6

 
 

Alle RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter sind zu Ehrlichkeit bezüglich Ihrer Immobilien verpflichtet. Dies beinhaltet Übertreibungen sowie unzutreffende Aussagen. Auch muss er auf ihm bekannte Mängel, die den Wert der Immobilie für den Käufer erheblich einschränken, aufmerksam machen.

Artikel 7

 
 

Alle RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter sollen in öffentlichen Angaben und in Werbung nur zutreffende und genaue Informationen freigeben.

Artikel 8

 
 

Kein RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter darf jemanden diskriminieren und aufgrund von Hautfarbe, Herkunft, Religion, Geschlecht oder Behinderung benachteiligen oder diesem den gleichen beruflichen Service verweigern.

Artikel 9

 
 

Kein RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter darf Kunden in Thematiken beraten, die dessen Fachwissen übersteigen.

Artikel 10

Alle RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter sind dazu angehalten den Käufer über sämtliche Verkaufsangebote schnell und objektiv in Kenntnis zu setzen.

Artikel 11

RÖTHIG & RÖTHIG-Mitarbeiter dürfen nicht von mehr als einer Partei bezahlt werden, ohne dass die andere Partei davon in Kenntnis gesetzt wurde.

 
 
 

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