Dieses schöne Eckgeschäft befindet sich in bester Innenstadtlage direkt am Platzl. Vom und zum Ladengeschäft haben Sie einen direkten Blick zur Maximilianstraße.
Das Ladengeschäft erstreckt sich über zwei Ebenen. Die Verkaufsräume wurden vor 2 Jahren generalsaniert und befinden sich in einem top Zustand. Genutzt wurde dieses Geschäft über mehrere Jahrzehnte von einem alt eingesessenen Münchner Bekleidungsgeschäft.
Das Objekt ist auf kurze Zeit zwischenvermietet. Eine zeitnahe Übergabe an den neuen Mieter ist möglich. Vermieterseits wird eine langfristige Vermietung angestrebt.
Die Nutzungsmöglichkeiten sind sehr vielfältig. Gastronomie ist ausgeschlossen.
Bei der Miete handelt es sich um eine Staffelmiete. Die Mietstaffel teilen wir Ihnen gesondert mit. Auch erhalten Sie dann von uns weiterführenden Informationen. Gern können wir die Immobilie auch gemeinsam besichtigen. Bitte sehen Sie von Besichtigungen und Gesprächen mit dem derzeitigen Nutzer ab. Dies wird von dem Eigentümer und dem Nutzer nicht gewünscht. Wir sind vom Eigentümer der Immobilie mit der Vermietung im Alleinauftrag tätig.
(Assessor (jur.))
Pienzenauerstr. 2
81679 München
+49 89 997297-0
+49 89 997297-38
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EINIGE HIGHLIGHTS
Dieses Ladengeschäft befindet sich in exponierter Lage direkt in der Altstadt von München, am Platzl. Hier stehen dichtgedrängt alte Bürgerhäuser aneinander. Weltberühmt ist das Platzl sicherlich durch das Münchner Hofbräuhaus geworden – das bekannte Wirtshaus nimmt fast die gesamte Osthälfte ein. Zahlreiche Gastronomiebetriebe haben sich am Platzl angesiedelt und sind ein Magnet für Münchner und Touristen geworden. Starkoch Alfons Schuhbeck hat am Platzl ebenfalls ein Zuhause gefunden. Die „Südtiroler Stuben”, das Orlandohaus, ein Gourmetrestaurant sowie weitere gastronomische Betriebe und Läden am Platzl sind in der Hand des bayerischen Spitzenkochs.
Erläuterungen zur Mieterprovision
Die Mieterprovision beträgt im Falle der tatsächlichen Anmietung 3 Nettomonatsmieten bis zu einem 5 Jahresmietvertrag, 5 Nettomonatsmieten ab Jahresmietvertrag von über 5 Jahren bzw. bei einer Verlängerungsoption, die über die Mietzeit von 5 Jahren hinausgeht. Zur Provisionsforderung kommt jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Mietpreis, berechnet aus der Laufzeit des Mietvertrages einschließlich eventueller Verlängerungsoption. Die Provision ist fällig mit Abschluss des Mietvertrages.
Diese Immobilie ist bereits vermietet. Wenn Sie eine ähnliche Immobilie suchen, stöbern Sie gerne in unseren aktuellen Angeboten.