Verbesserung bei der Versorgung mit Immobilienkrediten

22.05.2017

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 Nachbesserungen an der nationalen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen

Die nationale Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist seit 21.03.2016 in Kraft. Dabei wurde in einzelnen Punkten mehr geregelt als die europarechtliche Richtlinie vorgibt. Dies führte seither zu einigen Hindernissen bei der Vergabe von Krediten für Wohnimmobilien. Betroffen waren vor allem junge Familien, ältere Menschen und Selbständige mit schwankendem Einkommen. Mehrere Bundesländer brachten daraufhin eine Initiative zur Verbesserung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in den Bundesrat ein. Ende März 2017 beschloss der Bundestag die Verbesserungen bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die nun auch vom Bundesrat verabschiedet wurden.

Die Initiative zielte auf Verbesserungen in vier Punkten ab:

  • Zugewinn an Rechtssicherheit
  • Verzicht auf eine erneute Kreditwürdigkeitsprüfung in Fällen der Anschlussfinanzierung und Umschuldung
  • Erleichterung bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau
  • Einführung von Immobilienverzehrkrediten

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