Falsche Angaben des Baujahres können zu Rückabwicklung des Kaufvertrags führen

07.08.2018

Vermeiden Sie Falschangaben im notariellen Kaufvertrag und prüfen Sie unbedingt Angaben wie Baujahr, etc... . Sollte Ihnen kein genaues Jahr vorliegen, geben Sie Zahlen mit „ca.“ oder „von…bis…“ an. Falschangaben können zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.


DER Streitfall:

Die Kläger erwarben ein Einfamilienhaus zum Preis von 600.00,00€ in der Annahme, es sei 1997 bezugsfertig vollendet worden. Jedoch kamen die neuen Eigentümer durch private Nachforschungen an Expóses vergangener Makleraktivtäten in denen das Baujahr mit 1995 verzeichnet war.



DIE Entscheidung:

Die Beklagte wurde auf Rückzahlung des Kaufpreises im Umfang von 600.000,00€ zzgl. Zinsen und die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags verurteilt.


Urteil des OLG Hamm vom 03. Februar 2017, 22 U 82/16

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm


DAS ist zu tun:

Vermeiden Sie Falschangaben im notariellen Kaufvertrag und prüfen Sie unbedingt Angaben wie Baujahr, etc... . Sollte Ihnen kein genaues Jahr vorliegen, geben Sie Zahlen mit „ca.“ oder „von…bis…“ an. Falschangaben können zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.

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