07.08.2018
Vermeiden Sie Falschangaben im notariellen Kaufvertrag und prüfen Sie unbedingt Angaben wie Baujahr, etc... . Sollte Ihnen kein genaues Jahr vorliegen, geben Sie Zahlen mit „ca.“ oder „von…bis…“ an. Falschangaben können zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.
DER Streitfall:
Die Kläger erwarben ein Einfamilienhaus zum Preis von 600.00,00€ in der Annahme, es sei 1997 bezugsfertig vollendet worden. Jedoch kamen die neuen Eigentümer durch private Nachforschungen an Expóses vergangener Makleraktivtäten in denen das Baujahr mit 1995 verzeichnet war.
DIE Entscheidung:
Die Beklagte wurde auf Rückzahlung des Kaufpreises im Umfang von 600.000,00€ zzgl. Zinsen und die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags verurteilt.
Urteil des OLG Hamm vom 03. Februar 2017, 22 U 82/16
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm
DAS ist zu tun:
Vermeiden Sie Falschangaben im notariellen Kaufvertrag und prüfen Sie unbedingt Angaben wie Baujahr, etc... . Sollte Ihnen kein genaues Jahr vorliegen, geben Sie Zahlen mit „ca.“ oder „von…bis…“ an. Falschangaben können zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen.