Erben & Vererben von Immobilien – Thomas Röthig gibt Tipps

04.03.2022

Das Testament – ein häufig unterschätztes Thema

Als vormaliger Erbrechtsanwalt ist Thomas Röthig ein absoluter Profi auf dem Gebiet Vererben. Schließlich war er viele Jahre lang auch als Nachlasspfleger tätig und hat Nachlässe gesichert und Erben ermittelt. Dabei hat er häufig erlebt, dass es sogar bei sehr großen Nachlassvermögen vorkommt, dass kein Testament erstellt wurde.

Sein erster und wichtigster Tipp lautet deshalb: „Machen Sie ein Testament!“. Viele Menschen möchten sich nicht mit dem unangenehmen Thema des eigenen Todes auseinandersetzen oder befürchten, dass sie dadurch ihren eigenen Tod herbeireden. Dabei ist es sehr wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, was mit dem eigenen Vermögen passieren soll, wenn man einmal nicht mehr da ist.

Wichtig zu wissen ist auch: Es gibt immer Erben. Dazu gehören zuallererst die eigenen Kinder, Nichten, Neffen, die Geschwister der Eltern und deren Nachkommen. Gibt es keine offensichtlichen Verwandten, wird mithilfe professioneller Erbenermittlungsbüros bis zur vierten Erbordnung ermittelt. Was viele nicht wissen: Können auch dann keine Erben ermittelt werden, erbt der Staat.

Was muss beim Erstellen eines Testaments beachtet werden? Thomas Röthig betont: „Ein Testament sollte auf jeden Fall handgeschrieben erstellt werden! Zumindest, sofern man es selbst und nicht bei einem Notar erstellt. Andernfalls ist es ungültig.“ Als ersten Schritt sollte man sich außerdem Gedanken darüber machen, wer wie viel erhalten soll. Hier liegt eine der größten Fehlerquellen darin, das nicht an die Erbschaftssteuer gedacht wird und ausschließlich die Kinder bedacht werden. Aufgrund der Freibeträge lohnt es sich aber zum Beispiel auch, den Enkelkindern – falls vorhanden – direkt etwas zu vererben. Wenn zusätzlich einige Gegenstände vermacht werden sollen, z.B. an gute Freunde, Nachbarn etc., ein paar Erinnerungsstücke, macht es auch Sinn, das Testament durch Vermächtnisse zu ergänzen.

Thomas Röthig empfiehlt: lassen Sie sich rechtlich beraten! Ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht hilft dabei, die größten Fehlerquellen bei der Testamentserstellung zu vermeiden und ein rechtlich sicheres Testament zu erstellen. Es ist auch zu empfehlen, das Testament ordentlich zu hinterlegen – am besten beim Amtsgericht – damit sichergestellt ist, dass es auch gefunden wird.

Erben / die Erben – auch für Immobilienmakler ein wichtiges Thema!

Wo liegt die Schnittstelle zwischen Immobilienmakler und dem Thema Erben? Das ist für Laien auf den ersten Blick häufig nicht ersichtlich. Die Antwort ist ganz einfach: Makler haben häufig mit Erben zu tun, die eine Immobilie geerbt haben und bewerten lassen oder veräußern möchten. Thomas Röthig hat sich auf die Betreuung von Erbengemeinschaften spezialisiert – als ehemaliger Erbrechtsanwalt bringt er dafür wertvolles Wissen mit, von dem seine Kunden nur profitieren können.

Was ist das Besondere an einem Immobilienverkauf für eine Erbengemeinschaft? Zum einen kommt es häufig vor, dass die Erben sich innerhalb der Gemeinschaft nicht einig sind:
Das fängt schon damit an, dass zum Beispiel ein Erbe die Immobilie gerne behalten – ggf. auch selbst nutzen – möchte. Hier kann bereits der erste Konflikt gelegt sein, der Eine möchte das Haus möglichst billig haben, der Andere, der ausbezahlt werden soll, den höchsten Preis erhalten. Der Gesetzgeber, hat für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, eine Lösung parat. Die Immobilie wird verkauft, freihändig oder durch eine Teilungsversteigerung. Erbengemeinschaften müssen auseinandergesetzt werden. Nur Geld ist gerecht teilbar.

Sind sich die Erben einig, dass sie verkaufen möchten, stellt sich die Frage: welcher Makler ist für sie ist der Richtige? Aus der Erfahrung wissen wir, selbst bei „einigen“ Erbengemeinschaften gibt es nicht immer Einigkeit. Der Verkauf einer Immobilie für eine Erbengemeinschaft ist somit für den Immobilienmakler deutlich komplexer und herausfordernder als ein klassischer Verkauf. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt! Um Erbengemeinschaften noch besser betreuen zu können, hat Thomas Röthig eine Ausbildung zum Mediator gemacht und bietet jetzt auch den Service der Immobilien-Mediation an. Der Immobilienmakler als Mediator unterstützt die Erben, ihre Konflikte selbst zu lösen und vermittelt bis zum erfolgreichen Verkauf zwischen allen Beteiligten.

Thomas Röthig hat aber auch schon sehr gute Erfahrungen mit Erbengemeinschaften gemacht – im letzten Jahr hat er für eine Erbengemeinschaft von 10 Personen ein Grundstück verkauft. In diesem Fall war die Zusammenarbeit harmonisch und der Verkauf konnte reibungslos und zur Zufriedenheit aller Beteiligten von statten gehen. Auch hier hat sich wieder einmal der Grundsatz bestätigt, möglichst alle Erben kennenzulernen, immer mit allen Erben zu korrespondieren und diese auf dem Laufenden zu halten, auch wenn einer der Sprecher der Erbengemeinschaft ist.

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