06.04.2021
Den besten Preis für eine Immobilie zu erzielen ist für jeden Immobilienverkäufer von großem Interesse. Eine ganz besondere Taktik dafür ist das Bieterverfahren.
Den besten Preis für eine Immobilie zu erzielen ist für jeden Immobilienverkäufer von großem Interesse. Eine ganz besondere Taktik dafür ist das Immobilien-Bieterverfahren, von dem auch Thomas Röthig von RÖTHIG & RÖTHIG in München überzeugt ist. „Das Immobilien-Bieterverfahren ähnelt einem Auktionsgeschäft oder auch einer Zwangsversteigerung – es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied“, erklärt Thomas Röthig.
Die Immobilienauktion für Immobilien ähnelt einer Kunstauktion und wird inzwischen in vielen verschiedenen Bundesländern durchgeführt – ab und zu wird auch das eine oder andere Immobilienobjekt in Bayern mittels einer Immobilienauktion veräußert. Das Konzept der Auktion basiert auf dem Prinzip Angebot und Nachfrage: Wenn viele potenzielle Käufer an einer Immobilie interessiert sind, steigt der Preis und der Verkäufer kann sich freuen.
„Diese freiwillige Versteigerung hat jedoch nichts mit einer Zwangsversteigerung oder Teilungsversteigerung zu tun,“ sagt Thomas Röthig. „Denn in diesen Fällen wird eine Immobilie über Vollstreckungsgerichte versteigert. Die entsprechenden Angebote findet man auf der Seite der Landesjustizverwaltung unter www.zvg-portal.de." Thomas Röthig kennt sich auf diesen Gebieten aus. Er ist Jurist und beschäftigte sich vor seiner Maklerkarriere als Rechtsanwalt umfangreich mit den Themen Erben und Vererben.
Bei Zwangsversteigerungen betreibt ein Gläubiger die Versteigerung der Immobilie, weil der Eigentümer, als Schuldner, nicht bezahlen kann. Bei einer Teilungsversteigerung wird von einem der Miteigentümer der Immobilie die Zwangsversteigerung in die Wege geleitet. In den meisten Fällen handelt es sich um geschiedene Ehegatten oder einem Miterben des Immobilieneigentums. Auch der Freistaat Bayern versteigert Immobilienobjekte, einzusehen unter: www.immobilien.bayern.de. Manchmal ist auch die Stadt München Versteigerer. Unter www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/kauf.html kann man die Objekte einsehen.
Für den Immobilienverkäufer ist der wesentliche Unterschied des Immobilien-Bieterverfahrens – wie es auch das Unternehmen RÖTHIG & RÖTHIG professionell organisiert – und einer Immobilienauktion oder Teilungs- und Zwangsversteigerung, dass der Verkauf im Bieterverfahren immer freiwillig ist, im Gegensatz zum Verkauf über die Zwangsversteigerung, die erfolgt eben nicht freiwillig. Der große Nachteil für den Verkäufer bei den Versteigerungen und Auktionen liegt auf der Hand: Fällt der Auktionshammer, ist die Immobilie verkauft beziehungsweise versteigert. Der Immobilienverkäufer kann nicht mehr in das Verfahren eingreifen und muss den Preis akzeptieren.
Ganz anders beim Immobilien Bieterverfahren. Hier kann der Verkäufer immer entscheiden, ob er das höchste Angebot annehmen möchte oder nicht. Er behält die vollständige Kontrolle über den Verkauf seiner Immobilie und kann auch mit unserer Unterstützung nachverhandeln oder besondere Konditionen, wie beispielsweise einen späteren Zeitpunkt der Übergabe oder Ähnliches, vereinbaren. Diese Handlungsfreiheit hat der Immobilienverkäufer bei einer Auktion oder Zwangsversteigerung nicht.
„Häufig werden wir gefragt, wo der wesentliche Unterschied zwischen dem Bieterverfahren für Immobilien und dem klassischen Verkauf eines Wohnobjekts liegt,“ erzählt Kathrin Röthig. „Unsere Antwort: Es ist die Preisgestaltung. Denn beim Festpreisverfahren wird ein Wert vom Immobilienmakler angesetzt. Oftmals wird er auch höher veranschlagt, damit man, im Fall der Fälle, den Preis nach unten korrigieren kann – das ist jedoch keine gute Ausgangssituation. Im Bieterverfahren hingegen wird in enger Abstimmung mit dem Immobilienverkäufer ein Startpreis festgelegt – er ist niedriger als der Zielpreis. So findet der Makler einen weit gefächerten Kreis an Interessenten und es wird ein großes Begehren, ein Verlangen erzeugt und auch das Gefühl der Verknappung entsteht. Bei Immobilien die wir über das Bieterverfahren veräußern, wird immer der Startpreis von den Kaufinteressenten überboten – und erfreulicher Weise auch grundsätzlich der Zielpreis. Denn eines ist sicher: Eine Immobilie hat immer den Wert, den eine Person bereit ist als höchsten Preis zu bezahlen.“
Grundsätzlich für alle Immobilienverkäufer, die den höchsten Kaufpreis in kurzer Zeit erzielen wollen, wie zum Beispiel:
Das Bieterverfahren eignet sich grundsätzlich für alle Immobilien, unabhängig vom Objekttyp: Eigentumswohnung, Appartement, Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Grundstück, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie.
Natürlich lässt sich das Bieterverfahren für Immobilien in allen Regionen Deutschlands durchführen. Kathrin und Thomas Röthig haben zum Beispiel bereits Mehrfamilienhäuser und Villen in Berlin oder Leipzig über das Immobilien Bieterverfahren zu Höchstpreisen verkauft.