09.04.2018
Der Nachbar beschwert sich wieder einmal über die zu langen Äste eines ihrer Bäume oder darüber das Laub in seinem Garten liegt und Sie dafür verantwortlich sind. Wie viel darf ein Nachbar von Ihnen erwarten und was könnte für Sie finanzielle bzw. rechtliche Folgen haben?
DER Streitfall:
Der Nachbar beschwert sich wieder einmal über die zu langen Äste eines ihrer Bäume oder darüber das Laub in seinem Garten liegt und Sie dafür verantwortlich sind. Wie viel darf ein Nachbar von Ihnen erwarten und was könnte für Sie finanzielle bzw. rechtliche Folgen haben?
DIE Regeln:
Bei Bäumen, Hecken und Sträuchern muss auf den Abstand zum Nachbargrundstück geachtet werden. Wenn der Baum in einem Abstand zwischen 0,5 – 2 Metern, wobei von Stammmitte gemessen wird, zum Nachbargrundstück steht, darf er eine Maximalhöhe von 2 Metern erreichen. Wenn der Abstand 2 Meter oder mehr beträgt, darf ein Baum beliebig groß werden. Bei Nichteinhalten dieser Vorschrift, darf ein Nachbar von Ihnen verlangen den Baum innerhalb einer gewissen Frist entsprechend zu kürzen. Auch kann ein Nachbar auf Beseitigung des Baums bestehen, falls dieser auf Grund seines Zustandes eine Gefährdung durch Windbruch, Sturmholz oder Umsturz darstellt.
Für Äste und Zweige gilt Ähnliches, falls durch sie erhebliche Beeinträchtigung wie zum Beispiel größere Schattenflächen entstehen, kann ein benachbarter Eigentümer auf Entfernung derselben bestehen und insofern die Forderung nicht fristgerecht erledigt wurde, selbst entfernen und die Rückerstattung der Entfernungskosten verlangen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn im Falle einer Entfernung ein Verstoß gegen die Baumschutzverordnung vorliegen sollte, können Sie als Eigentümer auf den Erhalt des Baumes bestehen.
Organisches Material wie Laub, Nadeln und Tannenzapfen ist gesondert zu betrachten, da es dazu keine einheitliche Regelung gibt, dennoch gilt, falls der Aufwand der Laubentfernung (z.B. verstopfte Rohre und Abflüsse) das übliche Arbeits- bzw. Kostenpensum übersteigt, hat der Nachbar einen Ausgleichsanspruch. Für so einen Anspruch müssen Sie dann haften, wenn Sie für den Schaden verantwortlich sind, d.h. der betreffende Baum den Grenzabstand unterschreitet. Das Aufwandsmaß bis ein Anspruch auf Entschädigung entsteht, ist im Verhältnis zur Begrünung im jeweiligen Gebiet zu betrachten, d.h. in Gebieten mit vielen Grünflächen ist mit einem höherem Aufwand zu rechnen und so entsteht auch der Anspruch nicht so leicht.
Für Baumwurzeln, die in das Nachbargrundstück wachsen und dort ein Schaden verursachen oder das Grundstück beeinträchtigen, sind Sie als Baumeigentümer voll haftbar. Ein Nachbar kann also auf Aufwandsentschädigung bestehen, falls die Wurzeln den Beton oder Asphaltboden beschädigen und dieser repariert werden muss. So haben Sie als Eigentümer die Pflicht, dass wenn Wurzeln drohen auf das Nächstliegende Grundstück über zu wuchern und dieses zu beeinträchtigen oder zu beschädigen, eine sog. Wurzelsperre zu errichten und das Überwuchern zu verhindern, andernfalls entsteht für den Eigentümer des Nachbargrundstücks ein Schadensersatzanspruch.
Baumeigentümer sind dazu verpflichtet in gewissen Zeitabständen und bei eindeutigen Anzeichen den Baum auf Krankheitsbefall professionell überprüfen zu lassen, ansonsten müssen Sie für den Schaden der bei eventuellen Unfällen entsteht haften. Falls es jedoch zu einem Schaden auf dem Nachbargrundstück kommt, der durch den Baumeigentümer nicht vorhersehbar war, wie wenn während eines Sturms Teile des Baums durch Herabstürzen Eigentum beschädigen, tragen Sie keine Schuld daran.
DAS ist zu tun:
Es ist ratsam sich bei Verstößen mit dem benachbarten Eigentümer zu einigen, da Sie sonst für Schäden leicht haftbar gemacht werden können und dies das Klima zwischen den benachbarten Eigentümern und Ihnen nachhaltig verschlechtern könnte, deshalb ist eine außergerichtliche Einigung vorzuziehen. Ansonsten sind Sie, insofern Sie die obengenannten Vorschriften einhalten auf der sicheren Seite, da die meisten Kommunen und Städte Begrünungen bzw. Grünflächen begrüßen. Außerdem bewirken diese oft eine Aufwertung ihres Grundstücks wie auch der Benachbarten.